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Lebenslagen
Stiftungen
4. Erscheinungsformen von Stiftungen
Besondere Arten von Stiftungen
Da Stiftungen zur Erfüllung verschiedenster Zwecke gegründet werden, wird im Wesentlichen zwischen den folgenden Arten von Stiftungen unterschieden:
- Kirchliche Stiftungen sind Stiftungen, die überwiegend kirchliche Aufgaben erfüllen und die von einer Kirche verwaltet oder beaufsichtigt werden.
- Kommunale Stiftungen verfolgen einen Zweck, der im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften oder Anstalten liegt, bei denen die Stiftungen errichtet sind. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Neben dem Stiftungsgesetz ist das Kommunalrecht zu beachten.
- Familienstiftungen dienen ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien. Die Rechtsaufsicht ist eingeschränkt.
- Bürgerstiftungen (LL) verfolgen in der Regel kommunale und regionale Zwecke, werden häufig von mehreren Stiftern gegründet und sind auf Zustiftung ausgerichtet.
- Unternehmensverbundene Stiftungen (LL) sind Stiftungen, die Anteile an Unternehmen halten oder ein Unternehmen selbst betreiben.