Lebenslagen
     Stiftungen
          4. Erscheinungsformen von Stiftungen

Besondere Arten von Stiftungen

Da Stiftungen zur Erfüllung verschiedenster Zwecke gegründet werden, wird im Wesentlichen zwischen den folgenden Arten von Stiftungen unterschieden:

  • Kirchliche Stiftungen sind Stiftungen, die überwiegend kirchliche Aufgaben erfüllen und die von einer Kirche verwaltet oder beaufsichtigt werden.
  • Kommunale Stiftungen verfolgen einen Zweck, der im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften oder Anstalten liegt, bei denen die Stiftungen errichtet sind. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Neben dem Stiftungsgesetz ist das Kommunalrecht zu beachten.
  • Familienstiftungen dienen ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien. Die Rechtsaufsicht ist eingeschränkt.
  • Bürgerstiftungen (LL) verfolgen in der Regel kommunale und regionale Zwecke, werden häufig von mehreren Stiftern gegründet und sind auf Zustiftung ausgerichtet.
  • Unternehmensverbundene Stiftungen (LL) sind Stiftungen, die Anteile an Unternehmen halten oder ein Unternehmen selbst betreiben.